Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien lt. §10 BattG:
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
Das Pfand wird nur erstattet, wenn Sie zuvor eine neue Starterbatterie bei uns gekauft haben.
Das Pfand wird auf Ihrer Rechnung extra ausgewiesen.
Bei Rückgabe Ihrer alten Starterbatterie mit Vorlage der Rechnung erhalten Sie das bezahlte Pfand sofort zurück. Sie können diese in unserem Ladengeschäft zurückgeben (Benno-Strauß-Str.6 90763 Fürth / Öffnungszeiten (Mo-Fr. 8.00-18.00 Uhr und Samstag 10.00-13.00Uhr))
Oder entsorgen Sie Ihre alte Starterbatterie bei einer örtlichen Sammelstelle und lassen Sie sich die Entsorgung von der örtlichen Sammelstelle bestätigen.
Einen Vordruck für die Rücknahmebestätigung können Sie hier herunterladen:
www.accuzentrale-fuerth.de/ruecknahmealtbatterie.pdf
Diese Bestätigung senden Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zu.
Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
Ihren Namen, Ihre Kontodaten und die Rechnungsnummer mit der das Pfand berechnet wurde.
Nach Eingang Ihrer Rücknahmebestätigung erhalten Sie umgehend das Pfand auf das von Ihnen genannte Bankkonto erstattet.