AGB's
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die zwischen
accuZentrale Fürth GmbH – im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in Ziffer I. 2. bezeichneten Kunden – im folgenden „Kunde“ –
über die Internetseite http://www.accuzentrale-shop.de geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunde gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu; dieses Erfordernis gilt in jedem Fall und zwar auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Lieferung und Abholung
(1) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(2) Die Lieferfrist bestimmt sich nach jeweiligem Produkt und wird vom Anbieter bei der Annahme der Bestellung angegeben.
(3) Der Versand der Waren erfolgt je nach Produkt und Wahl des Kunden durch einen Paketdienst oder durch eine Spedition. Die Versandkosten werden dem Kunden beim Bestellvorgang angezeigt und mit der Auftragsbestätigung bestätigt.
(4) Sofern der Kunde Abholung der Ware wählt, kann diese nach unserer Benachrichtigung zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Fr. 8.00-18.00 Uhr und Samstag 10.00-13.00 Uhr) in unserem Ladengeschäft, Benno-Strauß-Str.6 in 90763 Fürth, abgeholt werden.
(5) Die Rechte des Käufers nach den weiteren Bestimmungen, insbesondere gem. Ziff. III § 6, bleiben unberührt.
§ 3 Preise und Lieferkosten
(1) Alle Preise, die auf der Webseite des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten sind über die Seite „Versandart“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.
(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufes nach den Bestimmungen der Ziffer IV. die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Im Übrigen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Bedingungen zur Zahlweise finden sich unter gleichnamiger Schaltfläche. Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse/Überweisung oder Nachnahme bzw. bei Abholung durch Barzahlung vornehmen.
(2) Zahlung per Nachnahme ist nur bei einer deutschen Lieferadresse möglich. Bei Zahlung per Nachnahmen verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis einschließlich Liefer-/Versandkosten bei Lieferung der Ware zu zahlen. Hierbei wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 Euro brutto fällig, diese wird bei der Bestellung angezeigt und durch die Bestellbestätigung bestätigt.
(3) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 2 Wochen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 7 Allgemeine Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
(3) Die sich aus Nr. 2 ergebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem ProdHG.
§ 8 Rücknahme und Entsorgung
(1) Informationen gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz zur Rücknahme von Altbatterien und Akkus:
a) Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien/Akkus gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und "Zi" für Zink.
b) Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus gesetzlich verpflichtet.
Batterien/Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Sie können diese unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post zurücksenden:
-bei uns vor Ort: accuZentrale Fürth GmbH, Benno-Strauß-Str. 6 in 90763 Fürth(2) Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien lt. §10 BattG:
a) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
b) Entsorgen Sie Ihre alte Starterbatterie bei einer örtlichen Sammelstelle und lassen Sie sich die Entsorgung bestätigen.
c) Einen Vordruck der Rücknahmebestätigung können Sie hier herunterladen:
www.accuzentrale-fuerth.de/ruecknahmealtbatterie.pdf .
d) Diese Bestätigung senden Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zu. Sie muss folgende Angaben enthalten:
-Ihren Namene) Das Pfand wird nur erstattet, wenn Sie zuvor eine neue Starterbatterie bei uns gekauft haben. Nach Eingang der Rücknahmebestätigung erhalten Sie umgehend das Pfand in Höhe der 7,50€ auf das von Ihnen genannte Bankkonto erstattet.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter Fürth.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
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